Parkflächen sinnvoll nutzen. Energie erzeugen. Vorgaben erfüllen.

Ein Solar-Carport ist eine Parkplatzüberdachung mit integrierter Photovoltaikanlage. Er verbindet Witterungsschutz für Fahrzeuge mit der Erzeugung von Solarstrom ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln. Besonders für gewerbliche, öffentliche und größere private Parkflächen ist der Solar-Carport eine wirtschaftlich und rechtlich sinnvolle Lösung.

Was ist ein Solar-Carport?

Ein Solar-Carport nutzt die Dachfläche von Stellplätzen zur Stromerzeugung. Die darunterliegende Parkfläche bleibt vollständig erhalten und gewinnt zusätzlich an Funktionalität.

Eigenschaften und Vorteile:

  • Parkplatzüberdachung mit Photovoltaikmodulen
  • Doppelte Nutzung versiegelter Flächen
  • Schutz vor Witterungseinflüssen
  • Erweiterbar und skalierbar
  • Geeignet für private, gewerbliche und öffentliche Parkplätze

Systemvarianten & Ausführungen

Unsere Solar-Carports sind modular planbar und an den jeweiligen Standort anpassbar.

Mögliche Ausführungen:

  • 1-Stellplatz-Carport
  • 2-Stellplatz-Carport
  • Anbau-Stellplätze
  • Modulanordnung längs oder quer
  • Vorbereitung oder Integration von Ladesäulen

Kombination mit E-Mobilität

Solar-Carports lassen sich ideal mit Ladeinfrastruktur verbinden. Der erzeugte Solarstrom kann direkt für das Laden von Elektrofahrzeugen genutzt werden besonders sinnvoll bei:

  • Firmenfahrzeugen
  • Mitarbeiter- und Kundenparkplätzen
  • Öffentlichen Ladepunkten
  • Fuhrparks und Dienstfahrzeugen

Planung statt Standardlösung

Wir setzen auf individuelle Planung statt pauschaler Komplettsysteme:

  • Standort- und Flächenanalyse
  • Technische Prüfung (Statik, Bauvorgaben, Netzanschluss)
  • Herstellerunabhängige Komponentenwahl
  • Skalierbare Lösungen für spätere Erweiterungen

So entsteht ein Solar-Carport, der technisch sinnvoll, wirtschaftlich tragfähig und langfristig nutzbar ist.

PV-Pflicht in Niedersachsen – Relevanz für Carports

Gesetzliche Rahmenbedingungen

  • Gültig ab 01. Januar 2025
  • Ziel: Treibhausgasneutralität bis 2040
  • Ausbauziel: 65 GW Photovoltaikleistung bis 2035
  • Aktueller Stand (Ende 2024): ca. 6 GW

Ausnahmen gemäß § 32a NBauO

Die PV-Pflicht entfällt, wenn:

  • andere öffentlich-rechtliche Pflichten entgegenstehen (z. B. Denkmalschutz, Brandschutz)
  • die Umsetzung technisch unmöglich ist
  • sie wirtschaftlich nicht vertretbar ist
  • auf der Dachfläche Solarthermie genutzt wird

Ausnahmen gemäß § 32a NBauO

Die PV-Pflicht entfällt, wenn:

  • andere öffentlich-rechtliche Pflichten entgegenstehen (z. B. Denkmalschutz, Brandschutz)
  • die Umsetzung technisch unmöglich ist
  • sie wirtschaftlich nicht vertretbar ist
  • auf der Dachfläche Solarthermie genutzt wird

PV-Pflicht für Gebäude

  • Neubauten ab 01.01.2025
  • Bestandsgebäude bei umfassender
  • Dachsanierung oder Erweiterung
    Dachfläche mindestens 50 m²
  • Mindestens 50 % der Dachfläche mit PV-Modulen zu belegen
  • Verantwortung liegt beim Bauherrn

Für weiterführende Informationen und individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Der Autarkiegrad gibt an, wie viel Prozent des eigenen Strombedarfs ein Haushalt durch die selbst erzeugte Energie, zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage, decken kann. Ein hoher Autarkiegrad bedeutet, dass weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden muss, was die Energiekosten senkt und die Unabhängigkeit von Energieversorgern erhöht.
Je nach Ausführung und Standort kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Das prüfen wir im Rahmen der Planung.
Ja. Solar-Carports eignen sich besonders gut zur Nachrüstung bestehender Parkflächen.
Ja. Die Systeme können vorbereitet oder direkt mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden.
Abhängig von Projektgröße, Genehmigungen und Netzanschluss. In der Regel mehrere Wochen von Planung bis Inbetriebnahme.
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